LASEK (Laser-epithelial-Keratomileusis) ist eine leicht veränderte Form der LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis). LASEK ist somit eine Methode zur Korrektur von Fehlsichtigkeit durch eine Laserbehandlung der Hornhaut. Bei der LASEK wird im Gegensatz zum LASIK-Verfahren lediglich die oberste Zellschicht (Epithel) der Hornhaut vom restlichen Gewebe abgelöst, um die Laserbehandlung an der mittleren Hornhautschicht (Stroma) vorzunehmen.
Zu den Fehlsichtigkeiten gehören Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Stabsichtigkeit. Diese hängen davon ab, wie stark die Brechkraft der Hornhaut und der Augenlinse sowie die Gesamtlänge des Augapfels von der Norm abweicht.
Wenn eine Kurzsichtigkeit (Myopie) vorliegt, so ist das Auge im Verhältnis zur Brechkraft von Hornhaut und Linse zu lang. Parallel auf das Auge auftreffende Lichtstrahlen werden bereits im Bereich vor der Netzhaut gebündelt. Gegenstände in der Ferne werden unscharf gesehen.
Hingegen ist bei Weitsichtigkeit (Hyperopie) das Auge relativ zu kurz. Der (virtuelle) Punkt, in dem parallele Strahlen aufeinandertreffen, liegt hinter der Netzhaut. Objekte in der Nähe sieht der Patient unscharf.
Bei Stabsichtigkeit (Astigmatismus, so genannte Hornhautverkrümmung) handelt es sich um eine in einer Ebene stärkere Krümmung der Hornhaut (z. B. von oben nach unten) als in der anderen Ebene (z. B. von links nach rechts). Sind keine weiteren Fehlsichtigkeiten an dem Auge vorhanden, so sieht der Patient einen Punkt als einen Strich.
Die Voruntersuchungen sind bei der LASEK die gleichen, die auch bei einer LASIK vorgenommen werden. Um herauszufinden, ob eine LASEK für das jeweilige Auge geeignet ist, müssen verschiedene Augenerkrankungen sowie eine zu starke Fehlsichtigkeit ausgeschlossen werden. Der Patient wird dazu befragt (Anamnese), ein Sehtest erfolgt erst ohne und dann mit bestmöglicher Brillenkorrektur. Der Augenarzt betrachtet die Strukturen der Augen und wird eine Hornhauttopographie veranlassen. Vor allem muss die Netzhaut am Augenhintergrund bei erweiterter Pupille beurteilt werden. Die Hornhautdicke, die Hornhautoberfläche und weitere Werte werden mit speziellen Untersuchungsgeräten ausgemessen.
Das Auge wird zunächst betäubt, indem bestimmte Augentropfen gegeben werden. Zusätzlich dazu kann ein Beruhigungsmittel durch den Arzt verordnet werden.
Bei der Laserbehandlung befindet sich der Patient auf einer Liege. Ein Lidsperrer wird eingehakt, um das Auge offen zu halten. Nun wird das Epithel, die oberste Zellschicht der Hornhaut, von der mittleren, dicken Hornhautschicht (Stroma) abgelöst. Dies geschieht bei der LASEK durch eine Alkohollösung. Die Epithelschicht wird dann mit einem Instrument zur Seite geschoben. Daraufhin wird die eigentliche Laserbehandlung durchgeführt. Dazu wird mit einem so genannten Excimer-Laser die Hornhaut anhand der in den Voruntersuchungen gemessenen Werte bearbeitet. Durch diese Modellierung wird die Fehlsichtigkeit ausgeglichen. Im Anschluss wird die Epithelzellschicht wieder über die Hornhaut geschoben, so dass sie als eine Art natürlicher Wundverband dient. Die Oberflächenschicht erholt sich rasch wieder, was durch Aufsetzen einer therapeutischen Kontaktlinse über mehrere Tage gefördert wird.
Nach der Laser-Operation kommt es in vielen Fällen zu einem brennenden und tränenden oder auch schmerzenden Auge. Diese Unannehmlichkeiten verschwinden im Regelfall von selbst. Ansonsten ist die LASEK eine Behandlungsmethode, die eher komplikationsarm ist. Unter anderem kann eine Infektion der Hornhaut auftreten. Narben und Trübungen der Hornhaut können sich bilden. Eine vermehrte Blendungsempfindlichkeit tritt nach Laserbehandlungen der Hornhaut wie der LASEK relativ oft auf.
Es ist nicht vollständig auszuschließen. dass nach der Behandlung eine dauerhafte Sehverschlechterung, Blindheit oder im Extremfall der Verlust des Auges eintritt.
Der Patient sollte nach der LASEK mit dem behandelten Auge besonders vorsichtig umgehen. Für einige Stunden nach der LASEK sollten die Augen geschlossen halten. Während einiger Tage nach der Operation sollte nicht an den Augen gerieben werden. Der Patient kann nicht selten bereits am Tag nach der Behandlung verhältnismäßig klar und scharf sehen.
Kontrolluntersuchungen sollten möglichst eingehalten werden, um eventuelle Komplikationen erkennen zu können.
Es kommt durch das Lasern zu einer Abänderung der Struktur der Hornhaut. Aus diesem Grund kommt es zu Messfehlern bei einigen augenärztlichen Untersuchungsmethoden, z. B. Augendruckmessungen oder Voruntersuchungen einer OP am Grauen Star (Katarakt-Operation). Jedem Augenarzt, der später Untersuchungen an dem Patienten durchführt, sollte mitgeteilt werden, dass eine LASEK erfolgte.
Durch eine LASEK können Kurzsichtigkeit bis zu einem Wert von -6 Dioptrien, Weitsichtigkeit bis zu +3 Dioptrien sowie Stabsichtigkeit bis zu 3 Dioptrien gut korrigiert werden. In den meisten Fällen benötigt der Patient nach dem Eingriff keine Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinse) mehr. Bei etwa 5 % bis 10 % der Patienten, die sich einer solchen Laserbehanlung unterziehen, kommt es jedoch vor, dass die Fehlsichtigkeitskorrektur zu schwach oder zu stark ausfällt. Diese Patienten müssen dann gegebenenfalls eine Sehhilfe tragen oder können sich einem weiteren, kleineren Lasereingriff unterziehen.
Im Rahmen einer LASEK wird nur das Epithel beiseite geschoben und dann wieder auf die Hornhaut gelegt. Bei der LASIK hingegen muss ein dickeres Scheibchen der Hornhaut abgeschnitten werden. Daraus ergeben sich für die LASEK der Vorteil, dass auch einige Patienten behandelt werden können, bei denen die Hornhaut für eine LASIK zu dünn wäre. Zudem kann die Hornhautschicht (im Gegensatz zu manchen anderen Methoden) bei der LASEK zurück über die restliche Hornhaut geschoben werden und somit heilungsfördernd sein.
Operative Methoden, mit denen eine Korrektur von Fehlsichtigkeiten erreicht werden kann (so genannte Refraktive Chirurgie), sind aus ärztlicher Sicht nicht notwendig. Dies betrifft selbstverständlich auch die LASEK. Eine Fehlsichtigkeit kann nämlich auch ohne eine Operation durch eine Brille oder durch Kontaktlinsen ausgeglichen werden. Daher können die Krankenkassen in aller Regel nicht die Kosten für solche Behandlungen übernehmen oder sich daran beteiligen.
Letzte Aktualisierung am 25.11.2018.