Ursachen: Arteriosklerose, Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Übergewicht, Rauchen, hohes Cholesterin, Diabetes, Glaukom.
Diagnose: Anamnese, Sehtest, Gesichtsfelduntersuchung, Pupillenerweiterung, Untersuchung des Augenhintergrundes, Fluoreszenzangiographie, Abklärung von Allgemeinerkrankungen.
Behandlung: Notfallmaßnahmen bei Arterienverschluss, Infusionstherapie, Aderlass, Kortison bei Morbus Horton, Laserkoagulation bei Venenverschluss.
Gefäßverschlüsse an der Netzhaut des Auges führen zum Absterben von Gewebe und zu einem mehr oder weniger großen Verlust des Sehvermögens. Es können sowohl Venenverschlüsse als auch Arterienverschlüsse vorkommen. Bei Verschlüssen von Venen erholt sich das Sehen oft zu einem gewissen Grade wieder, Schäden bei Verschlüssen von Arterien lassen sich meist nicht rückgängig machen.
In vielen Fällen entstehen Gefäßverschlüsse im Auge auf dem Boden einer Arteriosklerose. Risikofaktoren sind unter anderem hoher Blutdruck, Übergewicht, Rauchen, hohe Cholesterinwerte, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) sowie auch Glaukom (eine Augenerkrankung mit meist zu hohem Augendruck). Venenverschlüsse kommen oftmals dadurch zustande, dass Arterien im Auge durch Arteriosklerose verhärtet ist und auf eine überkreuzende Vene drückt. Wenn sich dann ein Blutpfropf an der entsprechenden Stelle in der Vene bildet, kommt es zur Verlegung. Bei Arterienverschlüssen wird die jeweilige Arterie häufig von Arteriosklerose-Ablagerungen verlegt, die von anderer Stelle des Körpers (z. B. Herzklappen, Halsschlagader) in die Blutgefäße des Auges gelangen. Arterielle Verschlüsse können des Weiteren auch bei der Horton-Krankheit (Riesenzellarteriitis, Arteriitis temporalis) entstehen, einer Art Entzündung von Arterien.
Der Verschluss kann eine Arterie oder eine Vene betreffen. Venenverschlüsse treten häufiger als Arterienverschlüsse auf. Setzt sich das zentrale Gefäß (Zentralarterie oder Zentralvene) zu, so zeigen sich die Auswirkungen an (nahezu) der gesamten Netzhaut. Meist weniger gravierend ist ein Verschluss einer kleineren Gefäßabzweigung (Arterienast, Venenast), bei dem nur das von dem Gefäß versorgte Gebiet die Veränderungen zeigt. Eine Sonderform der Arterienverschlüsse ist die Verlegung eines Gefäßes, das den Sehnerv an seiner Austrittsstelle im Auge versorgt (Anteriore ischämische Optikusneuropathie, AION).
Beim Zentralvenenverschluss (auch: Zentralvenenthrombose, ZVT) ist die Vene verlegt, durch die fast das gesamte Blut der Netzhaut abfließt. Es kommt zum Aufstau von Blut am Augenhintergrund und daher zu Blutungen an vielen Stellen der Netzhaut sowie zur Flüssigkeitsansammlung im Gewebe. Der Patient bemerkt eine relativ rasche Sehverschlechterung auf dem betroffenen Auge. Später kann es zu Sauerstoffmangel der Netzhaut und zur Gefäßneubildung auf der Netzhaut (Neovaskularisation) und der Regenbogenhaut (Rubeosis iridis) kommen. Dies kann zu erheblichen weiteren Schäden am Auge führen, z. B. durch eine starke Augendruckerhöhung (Neovaskularisations-Glaukom).
Ein Venenastverschluss ist eine Verlegung einer kleineren Vene, über die meist nur ein kleinerer Teil des Netzhautblutes abtransportiert wird. Es kommt im betroffenen Bereich zu Blutungen und zur Wassereinlagerung. Die Sehschärfe ist nur dann herabgesetzt, wenn die Netzhautmitte (Makula) oder der Sehnervenkopf (Papille) mit einbezogen ist. Es kann aber ebenfalls zu weiteren Schäden durch Sauerstoffmangel und Gefäßneubildung kommen.
Beim Verschluss der zentralen Netzhautarterie wird die Netzhaut nicht mehr mit Sauerstoff versorgt. Es kommt zu einer plötzlichen, nahezu vollständigen Erblindung des betroffenen Auges, ohne dass Schmerzen bemerkt werden. Es lagert sich Wasser im Gewebe ein, später geht auch der Sehnerv im vorderen Bereich zugrunde. In aller Regel bleibt das Auge nach einem Zentralarterienverschluss dauerhaft blind.
Ist nur eine kleinere Abzweigung der Arterie an der Netzhaut betroffen, so kommt es nur in dem Bereich zum Sauerstoffmangel und zur Flüssigkeitseinlagerung, der durch die betroffene Arterie versorgt wird. Daher kommt es beim Arterienastverschluss nur zu einer Sehverschlechterung oder zu einem Gesichtsfeldausfall an der jeweiligen Stelle.
Bei dieser Erkrankung liegt ein Verschluss einer Arterie vor, die dem Sehnervenkopf (Papille) Blut zuführt. Es kommt zur Minderversorgung und Wassereinlagerung im Bereich der Papille, sie wird dadurch aufgetrieben und unscharf begrenzt (Papilleninfarkt). Der betroffene Patient bemerkt eine plötzliche Sehverschlechterung oder sogar eine Erblindung auf dem Auge. Es kommt zu Gesichtsfeldausfällen, die dem Anteil der Schädigung des Sehnervs entsprechen. In den meisten Fällen sind die Seheinschränkungen nicht wieder rückgängig zu machen.
Der Augenarzt befragt den Patienten zu den derzeitigen Beschwerden sowie zu anderen Allgemeinerkrankungen und Augenerkrankungen (Anamnese). Im Sehtest kann je nach der Art des Gefäßverschlusses meist ein Verlust der Sehschärfe oder eine Erblindung festgestellt werden. Zur Diagnose wird auch eine Gesichtsfelduntersuchung durchgeführt. Das Auge wird betrachtet. Um den Augenhintergrund zu beurteilen, wird die Pupille durch Augentropfen erweitert. In der Regel kann der Arzt den Blutgefäßverschluss aufgrund des typischen Anblickes erkennen. Zur genauen Beurteilung ist eine Farbstoffdarstellung der Blutgefäße des Augenhintergrundes erforderlich (Fluoreszenzangiographie, FLA/FAG). Des Weiteren wird der Augendruck gemessen.
Da Blutgefäßverschlüsse im Auge in den meisten Fällen mit Allgemeinerkrankungen zusammenhängen, wird eine Reihe von weitergehenden Untersuchungen durchgeführt. So erfolgt, oftmals im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus, unter anderem eine Blutuntersuchung, Blutdruckmessung, EKG, Röntgenaufnahme des Brustbereiches, Ultraschall der Halsschlagader sowie weitere diagnostische Maßnahmen zum Ausschluss verschiedener Erkrankungen.
Bei Arterienverschlüssen, besonders beim Papilleninfarkt (AION), sollte immer eine Horton-Krankheit (Morbus Horton) ausgeschlossen werden, da es bei dieser innerhalb kurzer Zeit auch zu einer Erblindung des anderen Auges kommen kann. Die Diagnose wird über eine Probeentnahme von Gewebe aus der Schläfenarterie (Arteria temporalis) gestellt. Hierzu ist eine kleine Operation erforderlich. Das entnommene Gewebe wird in einem Labor feingeweblich auf die Horton-Erkrankung untersucht (Histologie).
Notfallmäßig können bei einem Arterienverschluss einige Maßnahmen versucht werden, z. B. die Gabe von Arzneimitteln zur Augendrucksenkung, Massage des Auges durch den Augenarzt oder bisweilen auch ein Einschnitt des Auges (Parazentese). Sehr selten kann eine so genannte Lysetherapie zum Auflösen der Verstopfung bis zu 6 Stunden nach dem Auftreten des Verschlusses erfolgen, wenn keine Gegenanzeigen von Seiten des Patienten bestehen. Zur Lyse ist eine Behandlung auf der Intensivstation der Inneren Medizin erforderlich.
Bei allen Arten der Gefäßverschlüsse im Auge wird für etwa eine Woche eine Infusionstherapie durchgeführt, zu der der Patient meist stationär aufgenommen wird. Bei zu „dickem“ Blut, also zu hohem Anteil der Blutzellen am Blutvolumen, wird nicht selten auch ein Aderlass vorgenommen. Beim Verdacht auf die auch für das andere Auge gefährliche Horton-Krankheit wird eine Cortisonbehandlung in hoher Dosis durchgeführt.
Zeigt sich bei einem Venenverschluss eine Gefäßneubildung oder eine Flüssigkeitseinlagerung, so wird eine gezielte Lasertherapie der Netzhaut (Laserkoagulation) vorgenommen. Durch die Behandlung können Folgeschäden oft verhindert werden, in wenigen Fällen kann die Sehschärfe sogar wieder verbessert werden.
Nach dem Verschluss einer Vene bleibt oft eine schlechtere Sehschärfe bestehen, nicht selten wird das Sehen auch wieder besser, manchmal dagegen auch schlechter. Die Sehfähigkeit kann sich bisweilen sogar vollständig wieder erholen. Es können Folgeschäden auftreten, daher sollten regelmäßig Kontrolluntersuchungen erfolgen. Nach dem Verschluss einer Arterie kann in aller Regel das Sehen nicht wieder verbessert werden.
aktualisiert am 17.12.2023