Symptome: Oft unbemerkt, Probleme im Straßenverkehr und bei der Berufswahl, bei völliger Farbenblindheit verminderte Sehschärfe und Blendungsempfindlichkeit.
Diagnose: Ishihara-Test, Anomaloskopie nach Nagel, Farnsworth-Prüfung, Panel-D15-Prüfung.
Behandlung: nicht heilbar, Farbfilter können helfen, Behandlung der Grunderkrankung oder Medikamente.
Es gibt verschiedene Arten von Farbsehstörungen. Am häufigsten ist die Rot-Grün-Schwäche, bei der das Erkennen und Unterscheiden von Rot und Grün erschwert ist. Als Farbenblindheit wird genau genommen nur die sehr seltene Störung bezeichnet, bei der der Patient gar keine Farben, sondern nur noch Hell und Dunkel wahrnehmen kann. Dennoch hat sich der Begriff Farbenblindheit im Volksmund für alle Arten der Farbenfehlsichtigkeit eingebürgert.
In den meisten Fällen ist die Farbsehstörung vererbt. Es gibt aber auch Ursachen einer erworbenen Farbstörung. Dazu gehören Erkrankungen, bei denen der Sehnerv in Mitleidenschaft gezogen wird, wie unter anderem Optikus-Atrophie oder Druckeinwirkung auf den Sehnerv, z. B. durch Tumoren. Bestimmte Erkrankungen der Netzhautmitte (Makula) können ebenfalls zu einer Farbschwäche führen. Des Weiteren kann die Einnahme bestimmter Medikamente eine Farbsehschwäche verursachen.
Die einzelnen Erkrankungen mit gestörter Farbwahrnehmung werden danach unterteilt, welche Farben betroffen sind, sowie in Farbschwäche und Farbenblindheit.
Die Rot-Grün-Schwäche ist die häufigste Erkrankung mit gestörtem Farbensehen. Die Vererbung erfolgt über das X-Chromosom, also das Chromosom (ein Träger der Erbinformation), das bei Frauen doppelt und bei Männern nur einzeln vorhanden ist. Das erklärt auch, warum Männer weitaus häufiger rot-grün-schwach sind als Frauen (etwa 8 % gegenüber etwa 0,4 %). Ein defektes X-Chromosom bei der Frau kann durch das andere X-Chromosom (falls dies nicht auch betroffen ist) ausgeglichen werden.
Bei der Rot-Grün-Blindheit können Rot und Grün gar nicht mehr unterschieden werden. Auch hier ist eine Aufteilung in Grünblindheit (Deuteranopie) und Rotblindheit (Protanopie) möglich. Eine Art der Zapfen in der Netzhaut ist nicht vorhanden.
Wesentlich seltener als die Rot-Grün-Störungen sind die Blaustörungen. Dazu gehört die Blauschwäche (Tritanomalie) und die Blaublindheit (Tritanopie). Verschiedene Farben können dabei verwechselt werden.
Die komplette Farbenblindheit ist sehr selten. Dabei kann der Betroffene gar keine Farben mehr unterscheiden, sondern sieht nur Schwarz-Weiß. Die Sehschärfe ist ebenfalls herabgesetzt, wenn eine Person vollständig farbenblind ist. Die Zapfen auf der Netzhaut fehlen völlig oder sind nicht funktionsfähig. Daher ist das Sehen nur mit den Stäbchen möglich, den Sinneszellen, die für das Dämmerungssehen verantwortlich sind.
Bei erworbenen Farbsinnstörungen ergeben sich oft charakteristische Abschwächungen von Farben. So besteht häufig eine Blau-Gelb-Schwäche, wenn der Sehnerv geschädigt oder beeinträchtigt ist.
Farbsinnstörungen, die angeboren sind, fallen oft über eine lange Zeit dem Betroffenen nicht auf. Erst wenn bei wichtigen Situationen Farben nicht erkannt werden oder Personen aus dem Umfeld auf die Unsicherheiten bei der Farbunterscheidung aufmerksam werden, wird sich der Betroffene über seine Erkrankung bewusst. Besondere Probleme können vor allem im Straßenverkehr bestehen, wenn z. B. ein Mensch mit Rot-Grün-Störung die Ampelfarben nicht sicher erkennt. Daher darf ein Farbschwacher oder Farbenblinder verschiedene Transportmittel nicht steuern, z. B. Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Busse, Taxis), Bahnen, Schiffe, Flugzeuge oder Hubschrauber. Einige Berufe können nicht ausgeübt werden, z. B. Chemielaborant, Polizist, Elektriker oder Maler.
Personen mit Rot-Grün-Störung haben dafür den Vorteil, dass sie mehr Brauntöne und Khaki-Töne unterscheiden können als normal farbtüchtige Menschen.
Vollständig Farbenblinde können nicht nur die Farben nicht unterscheiden, sondern auch die Sehschärfe ist stark herabgesetzt, und es besteht eine vermehrte Blendungsempfindlichkeit.
Zur Überprüfung des Farbensehens wurden einige Farbsehtests entwickelt. Damit lassen sich Farbstörungen feststellen und teilweise auch unterscheiden. Der wohl am häufigsten vorgenommene Test ist der Ishihara-Test. Farbsehtests müssen bei möglichst günstigen Lichtverhältnissen durchgeführt werden, damit das Ergebnis nicht verfälscht wird.
Beim Ishihara-Test werden dem Patienten Farbtafeln vorgeführt, die aus vielen einzelnen Bildpunkten bestehen. Der Farbtüchtige erkennt Zahlen auf den Tafeln, aber der Farbschwache oder Farbenblinde hat damit Probleme, weil verschiedene Farben verwechselt werden.
Bei dem Anomaloskop muss der Patient die gelbe Farbe einer Hälfte eines Testfeldes dem Gelb der anderen Hälfte angleichen. So kann eine Rot-Grün-Störung diagnostiziert werden.
Bei diesen beiden Tests muss der Patient Farbplättchen in die richtige Reihenfolge bringen. Es ergeben sich für die verschiedenen Farbsehstörungen charakteristische Abweichungen.
Eine angeborene Farbstörung oder Farbenblindheit kann nicht behandelt werden. Verschiedene Farbfilter können manchmal dabei helfen, Farben besser unterscheiden zu können. Ist eine andere Erkrankung oder Medikamentengabe ursächlich für die Farbenfehlsichtigkeit, so sollte diese Erkrankung behandelt beziehungsweise das Medikament abgesetzt werden.
Letzte Aktualisierung am 17.12.2023.