Über die Kosten einer Lasik-Operation kann man sich relativ schnell und einfach im Internet informieren. Fast alle Lasik-Anbieter haben eine grobe Preisübersicht auf ihren Webseiten. Dennoch: der genaue Kostenpunkt kann erst im persönlichen Gespräch und nach Voruntersuchung bestimmt werden und hängt von diversen Faktoren ab.
Die tatsächlichen Kosten richten sich nach der Art des ausgewählten Lasik-Verfahrens. Dieses wiederum hängt zum Einen vom Grad der Fehlsichtigkeit, und zum Anderen von weiteren Merkmalen wie Hornhautverkrümmung oder Hornhautdicke ab. Zudem muss darauf geachtet werden, ob Vor- und Nachuntersuchungen im Preis inbegriffen sind oder extra berechnet werden.
So oder so: ein Lasik-Eingriff ist nicht günstig. Umso sinnvoller ist es, sich im Vorfeld über Möglichkeiten der - wenigstens partiellen - Kostenübernahme oder -erstattung zu informieren.
Lasik gibt es nun bereits seit dem Jahr 1991. Mittlerweile handelt es sich um ein etabliertes Verfahren. Vom Berufsverband der Augenärzte (BVA) und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) ist das Verfahren seit 1999 anerkannt. Trotzdem übernehmen die Krankenkassen die Operationskosten gar nicht oder nur widerwillig. Macht es also überhaupt Sinn, sich über eine Kostenübernahme zu informieren? Was sind die Standpunkte der Krankenkassen?
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind zu keiner Kostenübernahme verpflichtet und müssen, unabhängig vom angewendeten Verfahren, grundsätzlich nichts zahlen. Die GKV erachten die Lasik nicht als einen medizinisch notwendigen Eingriff, da die Fehlsichtigkeit auch durch eine Sehhilfe - sei es eine Brille oder Kontaktlinsen - ausreichend ausgeglichen werden kann. Es mag sein, dass Sehhilfen als lästig empfunden werden, dies sind jedoch individuell empfundene Gründe, weswegen eine Lasik als schönheitschirurgischer Eingriff gewertet wird. Ausnahmen bestehen jedoch - zum Beispiel, wenn das Tragen von Sehhilfen aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Die Rechtsprechung umschreibt diese Ausnahmen allerdings sehr vage. Einen Antrag auf Kostenübernahme kann zumindest jeder stellen.
Die Situation sieht für privat Krankenversicherte ein bisschen besser aus. Für sie werden die Kosten in vielen Fällen übernommen - meistens teilweise, hin und wieder sogar komplett. Die Kostenübernahme hängt vom jeweiligen Vertrag und den darin festgelegten Bedingungen und Tarifen ab, nach denen sich auch die Höhe der Erstattung bemisst. Kategorisch abgelehnt werden kann die Kostenübernahme von den privaten Krankenversicherungen (PKV) jedoch nicht, da eine Lasik offiziell als Heilbehandlung gilt. Die Begründung: Der Eingriff behebt den Sehfehler als solchen und nicht nur die Symptome der Fehlsichtigkeit, so wie es Brille oder Kontaktlinsen tun. Die Versicherung darf eine Lasik daher nicht aus Kostengründen ablehnen, weil sie teurer ist als eine Sehhilfe. In den letzten Jahren gab es hierzu einige richtungsweisende Gerichtsurteile. Lasik-Patienten können sich zum Beispiel auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.03.2003 (BGHZ 154,154), ein bestätigendes Urteil vom 21.09.2005 (BGHZ 164,122) und ein Anerkennungsurteil des BGH vom 16.09.2009 (Az. IV ZR 3/09) sowie auf ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichtes Dortmund vom 05.10.2006 (Az. 2 S 17/05) berufen. Die PKV zahlen zwar auch eher widerwillig, aber die Chancen stehen hier wesentlich besser als bei den GKV, und auch wesentlich besser als noch vor einigen Jahren.
Alle Informationen wurden eingeholt, der Antrag rechtzeitig gestellt - aber die Lasik-Kosten werden dennoch nicht übernommen? Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, zumindest einen kleinen Betrag der Ausgaben zu kompensieren: Über die steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ein Vertrag mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht. Das Finanzamt muss die Lasik-Operation nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung anerkennen, ein Attest des Amtsarztes ist hierfür nicht notwendig. Die Höhe der Ausgaben muss allerdings die Zumutbarkeitsgrenze übersteigen - wo diese liegt, richtet sich nach Familienstand, Einkommen und Anzahl der Kinder. Die Höhe der zumutbaren Belastung wird von der Summe der Ausgaben abgezogen. Was dabei herauskommt, kann steuerlich abgesetzt werden. Es ist sicherlich sinnvoll, hierbei Rat vom Steuerberater einzuholen.
Zusammenfassend kann man sagen: Wer eine Lasik-Operation plant, sollte sich auf jeden Fall informieren, ob eine Kostenübernahme möglich ist - schaden kann es nicht. Und als weitere Möglichkeit: Nicht vergessen, die LASIK-OP in der Steuererklärung anzugeben!
Dr. Jörg Fischer ist Gründer und ärztlicher Leiter der lasik germany® Augenlaser-Zentren, deren Hauptsitz in Hamburg liegt. Dr. Jörg Fischer verfügt über beinahe 20 Jahre Erfahrung in der Augenchirurgie. Gemeinsam mit den anderen Operateuren von Lasik Germany kann er pro Jahr auf mehr als 1.000 selbständig durchgeführte augenchirurgische Eingriffe blicken. Damit zählen die Ärzte von Lasik Germany zu den „High-Volume-Operateuren" ihres Bereichs.
Weitere Informationen zur Refraktiven Chirurgie auf dem Portal der Augenmedizin.
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Letzte Aktualisierung am 25.11.2018.