Dieses Hilfsmittel, der Browser mit Sprachausgabe, wandelt Texte und sogar Bilder um und liest sie dem Menschen vor dem Computer vor. Alternativ kann die Software, der so genannte Screenreader, die eigentlich am Monitor sichtbaren Inhalte in Blindenschrift umwandeln und auf einer so genannten Braille-Zeile ausgeben. Damit das reibungslos funktioniert, muss die angesteuerte Internetseite barrierefrei sein, also von derartiger Hilfssoftware ausgelesen werden können. Barrierefrei ist eine Homepage dann, wenn auch Menschen mit Behinderung - nicht nur mit einer Sehbehinderung - die Inhalte sinnvoll nutzen können. Dazu gehört insbesondere, dass Grafiken oder Eingabefelder mit Erklärungstexten hinterlegt sind, die dann von dem Screenreader aus- und vorgelesen werden können. Auch Videos oder andere Multimediaelemente sollten eine solche zusätzliche Umschreibung haben. Nur so ist gewährleistet, dass der behinderte Mensch mit seiner Software alle Informationen wie jeder andere Besucher nutzen kann.
Auch sollten Homepage-Betreiber darauf achten, dass die Bedienung der Menüs und Links in ihrem Internetangebot nicht nur per Maus, sondern auch per Tastatur anwähl- und bedienbar sind. Denn insbesondere sehbehinderte Menschen können eine Maus nicht benutzen und sind darauf angewiesen, dass sie sich per Tastendruck durch die Navigation arbeiten können. All diese Anpassungen, die eine Internetseite barrierefrei und damit für einen größeren Nutzer- und potentiellen Kundenkreis zugänglich machen, sind für alle anderen Besucher der Seite nicht sichtbar, da sie lediglich im so genannten Quelltext der Seite hinterlegt sind. Herkömmliche, nicht behindertengerechte Browser ignorieren die zusätzlichen Informationen völlig oder zeigen sie nur nach Aufforderung durch den Nutzer an.
Experten beraten insbesondere Unternehmen bei der Umsetzung barrierefreier Angebote im Internet. Denn die große Gruppe der Nutzer, die das Internet mit üblichen Methoden nicht oder nur sehr eingeschränkt bedienen kann, ist sehr groß - ein potentieller Kundenstamm, der wegzubrechen droht, wenn die Seiten im Internet nicht für diese Menschen ausgelegt und entsprechend aufbereitet sind. Zahlreiche Behörden und öffentliche Einrichtungen übrigens sind durch eine entsprechende Verordnung bereits seit mehreren Jahren dazu verpflichtet, ihre Internetseiten barrierefrei anzubieten. Doch auch hier finden Experten bei Stichproben immer wieder Mängel in der technischen und inhaltlichen Umsetzung. Das zeigt, dass die Bedeutung barrierefreier Internetseiten noch immer nicht das Bewusstsein vieler Entscheider erreicht hat.
Letzte Aktualisierung am 27.05.2011.