Müde Augen machen sich, zum Beispiel nach einem langen Tag im Büro vor dem Computerbildschirm, oft durch Brennen und Jucken bemerkbar. Unverkennbare Zeichen, dass die Augen erschöpft sind und dringend eine Pause brauchen. Rasterbrillen werden als Trainingsgeräte angepriesen, die für Entspannung, Ablenkung und ein frisches Sehvermögen sorgen sollen. Statt der üblichen Gläser haben diese speziellen Brillen dunkle Abdeckungen mit kleinen Löchern in regelmäßigen Abständen. Ähnliche Sehinstrumente sind schon seit mehreren tausend Jahren bekannt, die moderne Rasterbrille reiht sich in diese lange Geschichte der Hilfsmittel zum Augentraining ein.
Durch die konzentrierten Lichtstrahlen, die das Auge durch die kleinen Öffnungen erreichen, wird der Sehnerv trainiert und der Augenmuskel angeregt. Durch gezielte Übungen mit der Rasterbrille wird dieser Effekt unterstützt. Hierfür gibt es spezielle, betreute Trainingsangebote und Literatur. Doch wo Licht ist, ist meist auch Schatten. Eine Benutzung der Rasterbrille birgt auch Risiken. Weil dadurch das Sichtfeld stark eingeschränkt wird, sollte das Gerät nur in stationärer Position benutzt werden, also keinesfalls beim Auto- oder Fahrradfahren oder beim Laufen im Freien. Auch für den Sport eignet sich die Rasterbrille nicht. Wer sie beim Lesen in dämmrigen Licht aufsetzt, riskiert Augenmedizinern zufolge die Entstehung einer Fehlsichtigkeit.
Auch raten Experten Menschen mit einer Fehlsichtigkeit davon ab, sich von kurzfristigen Verbesserungen der wahrgenommenen Sehfähigkeit durch die Benutzung einer Rasterbrille täuschen zu lassen. Es gebe keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass die Brille eine Verschlechterung des Augenzustandes verhindere. Damit sei sie kein sinnvoller Ersatz für herkömmliche Brillen und Kontaktlinsen. Dennoch schwören viele Patienten auf die Entspannende Wirkung, die die Rasterbrille für die Augen mit sich bringt. Andere wiederum können sich mit dem Trainingsgerät für das Sehvermögen überhaupt nicht anfreunden und sehen keinen Nutzen für die eigene Wahrnehmung.
Letzte Aktualisierung am 11.05.2011.