Viele Menschen benötigen mit einem zunehmenden Alter eine Lesebrille. Diese könnte nun aufgrund einer neuen Laserbehandlung für zahlreiche Menschen mit einer Altersweitsichtigkeit Geschichte von gestern werden. Heidelberger Ärzte konnten ein neues Laserverfahren entwickeln mit dem eine Altersweitsichtigkeit bereits in nur 20 Sekunden zur Korrektur gelangen kann.
Neue Laserbehandlung bei Altersweitsichtigkeit
Das neue Verfahren könnte durchaus die bisherigen Laserverfahren für eine Augenkorrektur ablösen, denn bislang zeigen diese Laserbehandlungen oftmals den Nachteil, dass die Patienten anschließend Schwierigkeiten in der Dunkelheit haben und auch bei Autofahrten auf eine Fernsichtbrille zurückgreifen müssen. Der Grund findet sich hierbei in einer Art Trick, der die Augen mehr oder weniger in ihrer Arbeit zweiteilt. Während das eine Auge für die Nahsicht geschärft wird, lasern die Ärzte das andere Auge auf eine Fernsicht und ermöglichen somit einen Ausgleich beim Sehen.
Nun jedoch perfektionieren die Heidelberger Ärzte diese Korrektur in dem sie einen Femtosekunden-Laser zum Einsatz bringen. Dieser ermöglicht minimale, allerdings hochwirksame Änderungen innerhalb der Hornhaut der Augen. Korrekturen einer Fehlsichtigkeit sind durch dieses Verfahren bis zu drei Dioptrien möglich. Dank der Präzession dieser Verfahrens soll die Behandlung sowohl unkomplizierter als auch schonender für den Patienten sein, zumal nicht wie bisher ein Einschnitt in der Hornhaut nötig wird und folglich auch mögliche Komplikationen weitestgehend ausgeschlossen werden können.
Das Verfahren selbst wird als Intractor-Verfahren bezeichnet und konnte nach einer ersten Studie aufzeigen, dass etwa 70% der Augenpatienten anschließend auf einer Entfernung von 40cm wieder ohne Brille lesen konnten. Weitere 30% der Patienten wurde es durch diese Laserbehandlung ermöglicht auf eine schwächere Brille umzusteigen. Positive Ergebnisse, allerdings ist die Behandlung mit rund 2000€ nicht gerade günstig, denn Patienten müssen diese Kosten selbst tragen, da diese Methode nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen verankert ist. Auch bei dieser Korrekturform einer Altersfehlsichtigkeit werden zu Beginn ausführliche Voruntersuchungen nötig, da trotz den positiven Effekten auf das Sehlicht nicht jeder Patient für dieses Laserverfahren geeignet ist. Letzteres besonders auch dann, wenn ein Grauer Star vorhanden ist, bei dem das Intractor-Verfahren nicht wirksam sein kann.